Zahnarztpraxis Albertawi Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie

Häufige Fragen

Benötige ich eine Überweisung vom Zahnarzt, bevor ich einen Termin vereinbaren kann?

Nein. Sie können direkt einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, Telefon 0220355599. Wenn beim Zahnarzt Röntgenbilder angefertigt wurden, bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit.

Können Erwachsene kieferorthopädisch behandelt werden?

Eine kieferorthopädische Behandlung kann in jedem Alter erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein gesunder Zahnhalteapparat.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Erstberatung beim Kieferorthopäden?

Die Erstberatung beim Kieferorthopäden wird von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig vom Alter des Patienten und vom Schweregrad der Fehlstellung.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die Dauer ist von Patient zu Patient individuell verschieden. Nach einem ersten Beratungstermin können wir Ihnen darüber Auskunft geben. Als grober Richtwert gilt: Eine Frühbehandlung im Alter von 6 - 7 Jahren dauert etwa eineinhalb Jahre. Eine kieferorthopädische Hauptbehandlung ab dem 9. Lebensjahr dauert im Regelfall ca. drei bis vier Jahre einschließlich Retentionsphase.

Was kostet mich eine kieferorthopädische Behandlung als gesetzlich Versicherter?

Kinder: 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Vor Behandlungsbeginn muss bei jedem Patienten die Zahn- und Kieferfehlstellung in Behandlungsbedarfsgrade 1-5 (eine Art Notensystem) eingeteilt werden. Bei der Einteilung in die Gruppe 1 und 2 werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, selbst wenn eine medizinisch behandlungsbedürftige Fehlstellung vorliegt! Bei der Einteilung in Gruppen 3-5 werden für das erste Kind 80% (bei weiteren Kindern 90%) für kassenzahnärztliche Leistungen übernommen. Während der Behandlung müssen Sie zunächst einen Eigenanteil von 20% (10%) selbst tragen. Diesen Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht zurückerstattet.


Erwachsene: 

Seit 1.1.1993 bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nach vollendetem 18. Lebensjahr keine kieferorthopädische Behandlung. Einzige Ausnahme: Schwere Kieferanomalien, die kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgisch behandelt werden müssen.  Wie bei allen Fachdisziplinen im Gesundheitswesen, ist auch in der Kieferorthopädie das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung begrenzt. Um eine optimale, dem aktuellen Wissensstand der Kieferorthopädie angepasste Versorgung des Patienten zu gewährleisten, bieten wir sinnvolle Optimierungsleistungen (außervertragliche Leistungen) an, die individuell nach Bedarf vereinbart werden können.

Was kostet mich eine kieferorthopädische Behandlung als privat Versicherter?

Die privaten Krankenversicherungen erstatten entsprechend Ihres gewählten Versicherungstarifes. Der Patient sollte vor Behandlungsbeginn den individuell von uns aufgestellten Heil- und Kostenplan seiner Versicherung (und bei beihilfeberechtigten Patienten auch der Beihilfestelle) einreichen und sich vergewissern, welche Leistungen von der Versicherung (bzw. Beihilfestelle) übernommen werden und wie hoch der mögliche Selbstbehalt ist.

Was bedeuten Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

Nach dem Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz vom 1.1.2004 handelt es sich bei den KIG um eine Klassifizierung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Behandlungsbeginn muss bei jedem Patienten die Zahn- und Kieferfehlstellung in Behandlungsbedarfsgrade 1 - 5 (eine Art Notensystem) eingeteilt werden. Bei der Einteilung in die Gruppe 1 und 2 werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, selbst wenn eine medizinisch behandlungsbedürftige Fehlstellung vorliegt.


Weitere Infos finden Sie  unter :


http://www.kfo-online.de/21/gkv_g.html

Was bedeutet Mini Implantat? Und wozu wird gebraucht?

Mini Implantate sind nicht für Zahnersatz gestaltet, weil die kleiner als Zahnimplantate sind und sie werden in den Kiefer zwischen  die Zähne oder in Gaumen plaziert, um gezielten Zahnbewegungen zu schaffen, und um die verankerende Zähne zu entlassen und unerwünschte Wirkungen zu vermeinden.

Sie werden durch Kieferorthopäde bzw. KCH eingesetzt und entfernt.



Haben Sie noch Fragen oder Anregungen für unsere Praxis? Oder möchten Sie jetzt einen Termin vereinbaren?


Dann kontaktieren Sie uns einfach über unsere Kontaktseite:

Jetzt Termin vereinbaren